Schweißtechnik
- Betreuung Konstruktion Schweißbauteile, Prüfung Werkstattpläne
- Bewertung Schweißnahtqualität, Überprüfung Untervergabe
- Betreuung Schweißwerkstatt ( Teilmechanisch / vollmechanisch / Roboter )
- Benannte Schweißaufsicht Handfertigung und Schweißroboter : IGM / Kuka / Cloos
- Qualitätssicherung, Werkseigene Produktionskontrolle WPK, Überwachung
- Baratung und Hilfe vor/bei der Zertifizierung nach EN 1090, DIN 2303, ISO 3834, AD2000
- EN 1090-1/-2 Stahlbau, EN 1090-1/-3 Alluminium, DIN 2303 BK2/Q2 Wehrtechnik, AD2000 DGRL
- Edelstahl Z-30.3-6 DiBt, Betonstahl ISO 17660
- Schweißerprüfung nach ISO 9606 / Fachkundeschulung / Schweißerausbildung
- WPS Schweißanweisungen / WPQR Qualifizierung / Schweißfolgepläne / Prüfpläne
- QM-Handbuch EN 1090 / ISO 3834
- Betreuung extern / teilzeit
Aktuelle Normen wie EN 1090 , EN 15085 , EN ISO 3834, AD2000 fordern für die Ausführung von Schweißarbeiten das Vorhandensein einer qualifizierten Schweißaufsichtsperson. Die Schweißaufsichtsperson muss nicht immer Ihrem Unternehmen fest angehören, sondern kann als externe Schweissaufsicht als Dienstleistung beauftragt werden. So können Sie die Anforderungen der Produktnormen erfüllen ohne eine dem eigenen Unternehmen angehörige Schweißaufsichtsperson beschäftigen zu müssen. Neben der Schweißfachingenieurausbildung auf Stufe IWE (International Welding Engineer) und zerstörungsfreier Prüfung Level 2 nach EN ISO 9712 der Prüfverfahren VT, PT habe ich auf dem Gebiet der Werkstofftechnik und Metallurgie jahrelange Erfahrung im Stahl- und Aluminiumbau.
ZfP Schweißnahtprüfer - Bauteilprüfung
Zerstörungsfreie Prüfung - ZfP Prüfer / Prüfaufsicht / Schweißnahtprüfer
- VT-2 Sichtprüfung
- PT-2 Farbeindringprüfung
zertifiziert durch TÜV-CERT. Nachgewiesene Nahtgüte am Bauteil und bei Erststückprüfungen nach Norm oder Kundenforderungen vor Ort. Neue Normen (EN1090-2/3) fordern zusätzliche Schweißnahtprüfungen durch zertifiziertes Personal. Als Schweißprüfer und Zertifizierer Erfahrung in der Durchführung von Prüfungsaufgaben. Schweißerschulungen, Bedienerschulungen, Fachkunde und Betreuung der Erstellung der Prüfstücke vor Ort.
Schweißprüfer - Personalqualifikation
Prüfung der Schweißer für EN1090 im Bereich der eigenen Fertigung / Montage
- Benennung durch den Herstellbetrieb zum Prüfer
- Abnahme der erforderlichen Schweißerprüfungen samt Dokumentation
- Ausstellung von Schweißerprüfungsbescheinigungen für den Herstellbetrieb
- Abnahme Arbeitsprüfungen zur Verlängerung der Gültigkeit
Als Schweißprüfer und Zertifizierer ist meine Qualifikation belegt.
Schadengutachten
Ist bei einem Bauvorhaben nicht alles nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" geplant oder ausgeführt worden ist fachkundiger und neutraler Rat einzuholen.
- Statisch Berechnung (Statik) : Prüfung von Berechnungen und statischen Nachweisen
- Mediation : Bei außergerichtlichem Einigungswillen und kundigen sowie willigen Beteiligten bietet die Mediation gute Erfolgschancen
Durch meine Kenntnis der gerichtlichen Anforderungen an einen Sachverständigen bin ich in der Lage, bereits im Vorfeld einer etwaigen Auseinandersetzung die geeigneten Schritte zu tun, d. h. im vorprozessualen Raum eine Lösung ( Schiedsgutachten / Vergleich ) aufzuzeigen oder aber zur Vorlage bei Gericht ein Parteigutachten zu erstatten. Durch meine Ausstattung mit entsprechenden Messgeräten bin ich in der Lage, bauphysikalische Mängel zu lokalisieren und zu quantifizieren und als Sachargument in Form einer Messgröße in einen etwaigen Streit einzubringen.
Beweissicherungen
In Anlehnung an das selbständige Beweissicherungsverfahren §§ 485-487 ZPO ist im außergerichtlichen Bereich die private Beweissicherung durch Sachverständige ein probates Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Es ist üblich, vor Beginn einer Baumaßnahme den nachbarschaftlichen Bestand von Gebäuden bis Einfriedungen durch ein Beweissicherungsgutachten aufnehmen zu lassen, um nach Abschluss der Baumaßnahme den Status Quo zu Beginn und den jetzigen Zustand vergleichen und die Differenz bewerten zu können. Dieses dient dem Bauunternehmer wie dem Planer zur Abwehr von Forderungen ebenso wie dem betroffenen Eigentümer zur Durchsetzung seiner Ansprüche.